Pentachlorbenzol (PeCB) (CAS Nummer 608-93-5) gehört zu der Gruppe der aromatischen Chlorkohlenwasserstoffe.Rechtlicher HintergrundPeCB wurde 2009 in die Anlage A (Eliminierung) und C (Unerwünschte Nebenprodukte) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. PeCB ist in Anhang I und Anhang III Teil B der EU POP-Verordnung gelistet.Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen finden si… weiterlesen