Deutschland hat das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) mit dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) in die nationale Gesetzgebung überführt. Das AUG benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde. weiterlesen
Umweltbundesamt