Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird in Deutschland durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) umgesetzt. Der chemische Zustand gemäß WRRL wird für die Übergangs- und Küstengewässer bis zur 12 Seemeilen- (sm)Zone bestimmt. Die prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe werden überwacht und an Hand von Umweltqualitätsnormen (UQN) bewertet (Anlage 8, OGewV). In der Ostsee sind in Deutsch… weiterlesen


