Mit der Anerkennung der „Naturschutzinitiative e. V.“ am 14.11.2017 hat das UBA die 100. Anerkennung als Umweltvereinigung ausgesprochen. Die auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen können als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht auftreten. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob umweltrelevante Behördenentscheidungen rechtmäßig ergangen sind. weiterlesen