Hexachlorbutadien (HCBD) (CAS Nummer 87-68-3) gehört zur Gruppe der aliphatischen ungesättigten Halogenkohlenwasserstoffe.Rechtlicher HintergrundHCBD wurde 2015 in Anlage A (Eliminierung)des Stockholmer Übereinkommens und 2017 in Anlage C (Unerwünschte Nebenprodukte) des Übereinkommens aufgenommen. In der EU POP-Verordnung ist es in Anhang I und Anhang III Teil B gelistet. Anhang IV… weiterlesen