Persistente, bioakkumulierende und toxische Stoffe (PBT) sowie Stoffe mit sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) gelten als besonders besorgniserregende Stoffe im Sinne der neuen Europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien (REACH-VO). Die Verwendung dieser Stoffe unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Im Anhang… weiterlesen