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E-Mobilität

Klima | Energie

Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das UBA bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen

News zum Thema Verkehr

Mehr Akzeptanz für E-Autos, Carsharing und Fahrgemeinschaften

Ein E-Auto wird aufgetankt.

Wie können Menschen, die für ihre Alltagsmobilität überwiegend oder ausschließlich einen privaten, konventionellen Pkw nutzen, davon überzeugt werden, stattdessen Elektroautos, Carsharing oder Fahrgemeinschaften zu nutzen? Diese Frage wurde im Auftrag des Umweltbundesamt in einem Forschungsprojekt untersucht. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt