ANKÜNDIGUNG zum befristeten weiteren Einsatz von Ionenaustauschern, Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien.Die Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (§-20-Liste) wird vom Umweltbundesamt geführt.Das Umweltbundesamt hat eine Geschäftsstelle im Fachgebiet II 3.3 „Wasseraufbereitung“ eingerichtet, die für die Erstel… weiterlesen