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Braunkohleindustrie: Kaum betriebsbedingte Kündigungen nötig

Blick auf das Kohlejkraftwerk in Jänschwalde

Fast zwei Drittel der aktuell in der Braunkohleindustrie Beschäftigten werden bis 2030 in Rente gehen. Das ermöglicht, die Braunkohleverstromung ohne betriebsbedingte Kündigungen so weit zurückfahren, dass Deutschland sein Energiesektor-Klimaschutzziel 2030 erreicht. Voraussetzung ist, dass keine Neueinstellungen erfolgen und der Kohleausstieg geordnet durch einen politischen Konsens erfolgt. weiterlesen

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