Ist die Störung heimischer Säugetiere oder Vögel das Ziel der wissenschaftlichen Untersuchungen (z. B. die Durchführung von Experimenten, um die Reaktionen der Tiere auf die störende Handlung oder Ereignisse zu untersuchen), so liegt eine absichtliche Störung vor, die grundsätzlich verboten ist. In diesem Fall ist stets eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handelt es sich um keine absichtliche… weiterlesen