Da HBCD nach dem Europäischen Chemikalienrecht bereits seit 2008 als besonders besorgniserregender Stoff unter der REACH-Verordnung identifiziert ist, muss der Hersteller und auch der Händler Ihnen über die Verwendung des Stoffes in allen Erzeugnissen Auskunft geben. Über ein Online-Formular des Umweltbundesamtes können Sie den Hersteller, Händler oder Importeur hier einfach anfragen, ob HBCD als Flammschutzmittel eingesetzt wurde. Zudem muss auch nach der Bauproduktenverordnung seit 2011 die Information mit der Leistungserklärung zum CE-Zeichen den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern bereit gestellt werden.
Darüber hinaus legt Anhang I der POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) nun fest, dass HBCD in Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol (EPS), die bis zum endgültigen Verbot in zwei bis drei Jahren noch auf den Markt gebracht werden, direkt „durch Etikettierung oder andere Mittel während seines gesamten Lebenszyklus identifizierbar sein [muss]“. Weiterhin verbietet die POP-Verordnung ab dem 22. Juni 2016 generell das Inverkehrbringen von neuem HBCD- haltigem extrudiertem Polystyrol (XPS).
Eine darüber hinaus gehende Möglichkeit ist eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung HBCD- freier Polystyroldämmstoffe oder besser noch eine Kennzeichnung des verwendeten, alternativen Flammschutzmittels. Diesen Ansatz verfolgt der Industrieverband Hartschaum (IVH), der mit dem verbandseigenen, regelmäßig überprüftem Qualitätssiegel BFA QS EPS nur solche Dämmstoffe zertifiziert, die mit dem neuen polymeren, bromierten „Flammschutzadditiv Polymer-FR“ ausgerüstet sind. Da sich die Information über das Qualitätssiegel in der Regel aber auf der Verpackung oder den technischen Merkblättern der Dämmstoffe befindet, haben erste Hersteller darüber hinaus begonnen, den Dämmplatten bei Verwendung des polymeren Flammschutzmittels deutlich sichtbare, farbige Kunststoff-Kügelchen beizumischen. Dämmstoffe, die das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, enthalten grundsätzlich kein HBCD.
Wenn der Polystyroldämmstoff hingegen schon verbaut ist und für die Abfallentsorgung die Information benötigt wird, welches Flammschutzmittel vorliegt, hilft nur die chemische Analyse. Hierfür liegt inzwischen ein Schnelltest mittels Röntgenfluoreszenzanalyse vor, der sich durch geschultes Personal direkt vor Ort durchführen lässt. Er ermöglicht die Unterscheidung, ob der Dämmstoff überhaupt Brom enthält und ob es sich dabei um ein niedermolekulares, extrahierbares Molekül handelt (wie HBCD) oder um eine nicht extrahierbare polymere, bromierte Verbindung. Für detailliertere Informationen stehen weiterführende analytische Methoden zur Verfügung.