Ein Herkunftsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung)
- die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden)
- die Art und der Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat
- das Ausstellungsdatum des Herkunftsnachweises, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer.
Weiterhin kann der Herkunftsnachweis freiwillige Zusatzangaben enthalten. Dies sind Detailinformationen über die spezielle Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion, z.B. zum Fischschutz bei Wasserkraftanlagen. Solche Zusatzangaben dürfen nur nach Bestätigung eines Umweltgutachters aufgenommen werden.
Eine weitere freiwillige Zusatzangabe ist die „optionale Kopplung“. Sie weist nach, dass der Elektrizitätsversorger tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien eingekauft und geliefert hat. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wert darauf legen, dass ihr Elektrizitätsversorger tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien einkauft, sollten diesen gezielt nach dieser Möglichkeit fragen.