Nein. Das Textilkennzeichnungsgesetz erfordert nur Angaben zur eingesetzten Faserart und nicht zu den eingesetzten Chemikalien. Für Formaldehyd schreibt Anhang 9 der Bedarfsgegenständeverordnung eine Kennzeichnung für Textilien vor: Textilien, die mit einer Ausrüstung versehen sind und mehr als 0,15 Prozent freies Formaldehyd enthalten, sind wie folgt zu kennzeichnen: „Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das Kleidungsstück zur besseren Hautverträglichkeit vor dem ersten Tragen zu waschen”