Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union räumen aber die Möglichkeit ein, bei der Ermittlung der jährlichen Überschreitungstage bei Feinstaub den Eintrag aus der Ausbringung von Streumitteln außer Acht zu lassen (§ 25 der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung).