Die Verordnung zielt auf Lampen in Privathaushalten. Es gibt aber viele Lampentypen, die nicht nur in Privathaushalten, sondern auch an derer Stelle, zum Beispiel in Büros zu finden sind. Eine scharfe Trennung ist nicht möglich. Daher gilt die Verordnung zwar für Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind, wie herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen, KLL und LED-Lampen. Sie gilt aber unabhängig davon, ob eine dieser Lampen für den Einsatz in Privathaushalten oder an anderer Stelle verkauft wird oder nicht.
Näheres finden Sie in der UBA-Schrift „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.