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Besteht seit Inkrafttreten der EG-DetergV noch eine Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsmittelprodukte?

Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz entfällt für alle Wasch- und Reinigungsmittelprodukte die Meldepflicht beim Umweltbundesamt.

Der Hersteller ist jedoch gemäß Paragraf 10 (1) Wasch- und Reinigungsmittelgesetz verpflichtet, ein Medizinisches Datenblatt, in dem alle Inhaltsstoffe in ihren Mengenanteilen aufgeführt sind, für die seit dem 8. Oktober 2005 sich auf dem Markt befindenden Wasch- und Reinigungsmittel dem Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung stellen.

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Schlagworte:
 Wasch- und Reinigungsmittel

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