Bei der aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt sich um eine Tierkrankheit, die nur in seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auf Menschen überspringen kann. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, ist eine Belastung von Badegewässern, Kleinbadeteichen, Badebecken im Freien sowie Spiel- und Liegeflächen möglich. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich zu klären, ob diese Belastungen auch eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Gesundheit
Das Umweltbundesamt sieht durch die Erreger der Vogelgrippe kein Risiko beim Baden im Freien
Reihe
Hintergrundpapier | 3555
Seitenzahl
2
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
27 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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