Der im ersten Teil dieses Rechtsgutachtens entwickelte Vorschlag zur Änderung des Londoner Protokolls sieht vor, dass die Erforschung der Meeresdüngung von der zuständigen Behörde zuzulassen ist, wenn sie berechtigter wissenschaftlicher Forschung dient und dies anhand eines (allgemeinen) Bewertungsrahmens und ggf. zusätzlich anhand spezieller Bewertungsrahmen überprüft wurde. Meeresdüngungsvorhaben, die nicht berechtigter wissenschaftlicher Forschung dienen und damit insbesondere kommerzielle Meeresdüngungsvorhaben, sind mithin verboten. Tritt diese Änderung des Londoner Protokolls in Kraft, so ist Deutschland verpflichtet, rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben zur Meeresdüngung zu formulieren.

                            
          
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              Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für experimentelle Erforschung der Meeresdüngung
Reihe
        
          Texte                      | 20/2012                  
      Seitenzahl
        158
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Prof. Dr. Sabine Schlacke, Dr. Till Markus, Dr. Susanna Much
      Sprache
        Deutsch
      Forschungskennzahl
        363 01 313
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        4060 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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