Deutschland hat sich im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCC) - wie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - verpflichtet, Inventare seiner jährlichen Treibhausgasemissionen aus Emissionsquellen zu erstellen. Die EU selbst ist ebenfalls Unterzeichner dieses Übereinkommens. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission überdies jährliche nationale Treibhausgas-Inventare zur Erstellung des EUInventars gemäß der Entscheidung des Rates 1999/296/EG über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft vorlegen. Die unter Verwendung des einheitlichen Berichterstattungsformats (CRF) erarbeiteten nationalen Inventare werden, bevor das EU-Inventar erstellt wird, von der Europäischen Kommission (auch von EUROSTAT), die dabei von der Europäischen Umweltagentur (EEA) unterstützt wird, geprüft. Zu den vorgelegten Daten gehören auch Aktivitätsraten wie die jährlichen Energiestatistiken.
Klima | Energie, Luft
Harmonisierung der Energiedaten zur CO2-Berechnung
- Endbericht -
EUROSTAT-VorhabenSeitenzahl
61
Erscheinungsjahr
Autor(en)
H.-J. Ziesing, F.C. Matthes, F. Wittke
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
238 KB
Preis
0,00 €
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