Bei der Behandlung von Abwasser werden viele Stoffe, sowohl Nähr- als auch Schadstoffe, sowie Bakterien in den Klärschlamm überführt. Viele Bakterien weisen Antibiotikaresistenzen auf bzw. sind Träger mobiler genetische Elemente, die den Austausch von Antibiotika-Resistenzgenen zwischen Bakterien ermöglichen.
Ab 2029 wird die bodenbezogene Klärschlammverwertung eingeschränkt und stufenweise darf nur noch Klärschlamm aus kleineren Kläranlagen (< 50.000 EW) ausgebracht werden (Klärschlammverordnung 2017).
In der Studie des Julius-Kühn-Instituts wurde untersucht, ob die Ausbaugröße von Kläranlagen einen Einfluss auf den Klärschlamm hat und künftig weitere Regulierungen Sinn machen könnten. Insbesondere wurde die Rolle des Klärschlamms als Eintragspfad für bakterielle Resistenzen und selektiv auf Bakterien wirkenden Substanzen in Böden analysiert.