Seit einigen Jahren ist in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland und international eine Entwicklung zu beobachten, die durch die Aufspaltung großer Unternehmen in eine Vielzahl selbständiger Firmen gekennzeichnet ist: die Entwicklung vom „Werk“ zum sogenannten Industriepark. Typisch für solche Konstellationen ist das Vorhandensein einer Service- oder Infrastrukturgesellschaft, die auf vertraglicher Basis zentral zu erledigende Aufgaben für die Standort- oder Betreibergesellschaften, wie z.B. die Abwicklung behördlicher Anforderungen, übernimmt. Der Industriepark tritt regelmäßig nach außen hin als Einheit auf, während intern Rechte und Pflichten des Industrieparkbetreibers und der Industrieparknutzer vertraglich geregelt sind.
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Die Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften in Industrie- und Chemieparks
Fachgespräch am 1. Juli 2003 im Umweltbundesamt, Berlin
Reihe
Texte | 77/2003
Seitenzahl
96
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
7560 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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