Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert.
Abfall | Ressourcen
Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012
Reihe
Texte | 28/2013
Seitenzahl
41
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper, Dr.-Ing. Jakob Breer
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3711 31 317
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
3739 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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