Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert.

                            
          
             Abfall | Ressourcen          
          
                    
                                                 
              Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012
Reihe
        
          Texte                      | 28/2013                  
      Seitenzahl
        41
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Prof. Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper, Dr.-Ing. Jakob Breer
      Sprache
        Deutsch
      Forschungskennzahl
        3711 31 317
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        3739 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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