Während das Gros der Neufahrzeuge auf Deutschlands Straßen akustisch unauffällig ist, sorgt ein wachsendes Segment vermeintlich sportlicher Fahrzeuge regelmäßig für Unmut. Diese Fahrzeuge, vornehmlich Motorräder und Sportwagen, stechen aus dem Hintergrundrauschen des fließenden Verkehrs heraus und dominieren die lokale Geräuschkulisse. Was für die Fahrer toller Sound ist, wird von Anwohnerinnen und Anwohnern oft als unerträglicher Lärm wahrgenommen, der nicht nur nervt, sondern auch krank machen kann.
Nachdem die internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz in den letzten Jahren novelliert wurden, hat das UBA in einem Messprogramm überprüft, ob die neuen Vorschriften extreme Lärmemissionen unterbinden. Untersucht wurden drei Motorräder und drei Pkw, die für vermeintlich sportlichen Sound bekannt sind. Die Fahrzeuge wurden sowohl unter den gesetzlichen Typprüfbedingungen als auch unter „worst case“-Bedingungen in der Praxis außerhalb des in der Typprüfung überwachten Bereichs untersucht. Dabei stellte sich heraus: Mit Hilfe von Klappen und zum Teil auch Lautsprechern im Abgasstrang gelingt den Sounddesignern der Hersteller offensichtlich der Spagat, einerseits unter Typprüfbedingungen den Geräuschgrenzwert einzuhalten und andererseits außerhalb des Kontrollbereichs der Typprüfung den Kundenwunsch nach bestimmtem Sound im Straßenraum zu bedienen. „Der Lärmschutz und die Nöte lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger kommen dabei unter die Räder“, sagte UBA-Präsident Messner.
Das UBA schlägt daher vor, dass die Typprüfvorschriften um einen Geräuschdeckel erweitert werden, der die Geräusche im gesamten Kennfeld des Fahrzeugs begrenzt. Denn mit der bisherigen Fokussierung des Prüfverfahrens auf innerörtliche Fahrbedingungen können die besonders lauten Lärmemissionen nicht wirksam unterbunden werden, wie die Messungen zeigen.