IRL2024 - A35

Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.

Autor*innen
Nicole Richardson1, Jörg Thumulla2

1Sachverständigengesellschaft Richardson mbH
2
anbus analytik GmbH

Empfohlene Zitierweise: Richardson, N., Thumulla, J. (2024). Erfolgsüberprüfung von Schadstoffsanierungen - Über die fachgerechte Abnahme von Sanierungsleistungen. Beitrag A35 zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a35

Erfolgsüberprüfung von Schadstoffsanierungen - Über die fachgerechte Abnahme von Sanierungsleistungen

Sanierungen von Schad-, Bio- und Gefahrstoffen im Gebäudebestand sind wie andere Bauleistungen Werkleistungen. Der Sanierungserfolg, also die vertragsgemäße Fertigstellung, muss ebenso wie der Erfolg anderer Bauleistungen abgenommen werden. Unter einer Sanierungskontrolle wird der Vergleich zwischen der Ausführung vor Ort und den geforderten Leistungen verstanden.

In der VDI 3492 werden Erfolgskontrollmessungen nach vorläufigen Maßnahmen oder nach Abschluss einer Asbestsanierung zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen beschrieben. Analog zum WTA-Merkblatt 4-12, das die Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzsanierungen beschreibt, wird eine Mobilisierung der sedimentierten Partikel durch gezieltes Anblasen mit einem Luftstromerzeuger vorgeschrieben.

Für andere Schad- und Gefahrstoffe wie ⁠VOC⁠, ⁠PCB⁠, ⁠PAK⁠ oder Schwermetalle liegen bisher keine harmonisierten Vorgehensweisen für Sanierungskontrolluntersuchungen vor. Anders als bei den partikelförmigen Schadstoffen haben organische Schadstoffe eine relevante Flüchtigkeit und können hierdurch ursprünglich nicht belastete Bauteiloberflächen (sekundär) kontaminieren. Eine Sanierungskontrolle misst hier nicht nur die Qualität der Feinreinigung, sondern auch, ob alle verbliebenen (Sekundär)quellen identifiziert und ausgebaut wurden. Anhand von Fallbeispielen sollen Lösungsvorschläge dargestellt und diskutiert werden.

Die Diskussion auf der Innenraumluft 2024 soll in die Erstellung eines AGÖF-Leitfadens mit dem Titel: „Erfolgsüberprüfung für die Sanierung von partikelförmigen und partikelgebundene Gefahrstoffen“ einfließen.

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Schlagworte:
 Innenraumluft 2024