Lagerung und Entsorgung von Tierarzneimitteln

Bei der Entwsorgung in der Restmülltonne muss der missbräuchliche Zugriff ver-hindert werden. Das lässt sich durch einen Beutel realisieren, der erst kurz vor der Abholung in die Tonne geworfen wird. Dieser sollte möglichst undurchsichtig sein und von anderem Müll bedeckt werden. zum Vergrößern anklicken
Entsorgung von Tierarzneimitteln inklusive Verpackung im Restmüll

Mülltonne mit Beutel voller Tierarzneimittel, die entsorgt werden

Quelle: Steinhoff-Wagner

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder von Abfallmaterialien finden sich in den Produktionformationen von Tierarzneimitteln.

Inhaltsverzeichnis

 

Tierarzneimittelwirkstoffe sind oft nicht leicht biologisch abbaubar, werden teilweise unverändert ausgeschieden und können Effekte auf die Umwelt haben (www.uba.de/TAM-effekte). Das Risiko für die Umwelt wird vom Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimitteln bewertet (www.uba.de/ TAM-zulassung). Je nach Menge, die in die Umwelt gelangen könnte, Stabilität, biologischer Abbaubarkeit des Tierarzneimittels und Toxizität des Wirkstoffs in der Umwelt, werden Maßnahmen zur Risikominimierung für die Lagerung und Entsorgung für jedes Präparat in den Produktinformationen festgeschrieben. Dort finden sich Hinweise auf gefährliche Eigenschaften für die Umwelt, die sich aus der Umweltrisikobewertung ergeben.

 

Lagerung von Tierarzneimitteln

In der tierärztlichen Apotheke werden meist viele unterschiedliche Medikamente gelagert. Dabei verteilt sich der Lagerort im Großtierbereich auf die Tierarztpraxen und das Auto, da die Behandlung von Großtieren meistens vor Ort erfolgt. Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb lagern nur begrenzt abgegebene kleine Mengen. Nach Angaben des Herstellers müssen die meisten TAM kühl, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden, insbesondere wenn sie bereits geöffnet wurden. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Medikaments variieren. Auf vielen Betrieben gibt es deswegen im Stallbereich einen für betriebsfremde Personen unzugänglichen Kühlschrank oder Medikamentenschrank. Wichtig ist, dass dieser gleichzeitig nicht für Lebensmittel genutzt werden darf. Für den praktischen Umgang empfiehlt es sich, dass die dort gelagerten TAM regelmäßig auf ihre Haltbarkeit überprüft werden und bei erneuter Abgabe eines Medikamentes von der zuständigen tiermedizinischen Praxis geprüft werden kann, ob eventuell noch Restmengen desselben TAM auf dem Betrieb gelagert werden. Viele Praxen haben dafür bereits digitale Labormanagementsysteme (44), in denen diese Daten hinterlegt und zugänglich sind. Darüber hinaus sollte jedes angebrochene gelagerte Medikament mit dem Anbruchsdatum beschriftet werden, um die Haltbarkeit nach Anbruch bestimmen zu können. Ebenfalls ratsam ist es, die Verpackungskartons und die Produktinformationen stets um die Flaschen, Tuben, Applikatoren oder Spritzen zu erhalten. Es hat sich bewährt, ältere Kartons mit Tesafilm an der Unterseite zuzukleben, um den Karton länger zu stabilisieren, zerbrechliche Flaschen zu schützen und Verluste zu vermeiden. Bei neueren Verpackungen ist der Karton wasserabweisend beschichtet und relativ stabil.

Die regelmäßige Inventur von Lagerstätten führt dazu, dass wenig Restbestände existieren, Haltbarkeitsdaten im Blick behalten werden und insgesamt wenig Tierarzneimittel einer Entsorgung zugeführt werden müssen.

Durch das Beschriften von Karton und Flasche mit dem Anbruchdatum kann si-chergestellt werden, dass die Haltbarkeit von Tierarzneimitteln nach dem Öffnen ermittelt werden kann.
Beschriftung mit Anbruchdatum

Karton und Flasche mit dem Anbruchdatum beschriften hilft, die Haltbarkeit nach Anbruch bestimmen zu können. So kann bei einer regelmäßigen Inventur der Be-stand überprüft und abgelaufene Tierarzneimittel fachgerecht entsorgt werden.

Quelle: Steinhoff-Wagner
 

Entsorgung von Tierarzneimitteln

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien finden sich in den Produktinformationen von Tierarzneimitteln.

Entsorgungshinweise sind auf der Webseite des BVL und der Initiative w.arzneimittelentsorgung.de und im Speziellen  den Produktinformationen zu entnehmen (siehe Tabelle).

 

Dabei existieren folgende Möglichkeiten der Entsorgung:

  1. Öffentliche Schadstoffsammelstellen oder Medikamentenrücknahmeaktionen: In fast allen größeren Gemeinden oder Kreisen findet man auf der Webseite Angaben zu Schadstoffsammelstellen. In einigen Regionen gibt es sogar spezielle Sammelstellen für die Entsorgung von Medikamenten bzw. es werden spezielle Aktionen zur Rücknahme von Medikamenten organisiert. Auf diese verweist meist die lokale Gesundheitsbehörde. Dieses Option steht jedoch nur privaten Personen offen. Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe werden als gewerblich eingestuft und können diesen Entsorgungsweg nicht nutzen.
  2. Rückgabe an die Tierarztpraxis oder in Apotheken: Viele Tierarztpraxen oder Apotheken nehmen abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente zurück.
  3. Entsorgung im Hausmüll: Sofern in den Produktinformationen nichts anderes angegeben ist und keine speziellen Rückgabemöglichkeiten verfügbar sind, können Medikamente im Hausmüll entsorgt werden. Dabei ist es wichtig, sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf den Müll durch Kinder oder Tiere erfolgen kann.
Informationen zum Produkt finden sich in der Packungsbeilage (Gebrauchsinformationen), sowie auf der Flasche und auf der Verpackung (Kennzeichnung). Zusätzliche haben Praxen in der Regeln online Zugang zu weiteren Informationen, den sogenannten Fachinformationen.
Produktinformationen geben Auskunft zur Entsorgung

Die Packungsbeilage mit den Gebrauchsinformationen und die Kennzeichnung auf der Verpackung enthalten Hinweise zur Entsorgung. Deswegen sollten diese bis zur Entsorgung mit dem Tierarzneimittel zusammen gehalten werden.

Quelle: Steinhoff-Wagner
 

Die größte Umweltgefahr ergibt sich in den meisten Fällen, wenn Behälter ausgegossen oder ausgespült werden, denn über das Abwasser gelangen die Arzneimittel in die Klärwerke (45), wo sie nicht oder nur teilweise abgebaut werden  können und dadurch das  Oberflächenwasser, das Grundwasser und sogar dasTrinkwasser belasten können. Flüssige Medikamente sollten mitsamt ihrem Behältnis ungetrennt entsprechend den regionalen Entsorgungsoptionen entsorgt werden. Das Recycling der Verpackung ist demgegenüber zweitrangig, was bedeutet, dass zur Vermeidung von Umweltschäden eine übliche Mülltrennung entfällt und die Glasflasche keineswegs im Altglascontainer entsorgt werden sollte.

Bislang ungeklärt ist die korrekte Entsorgung von mit Medikamenten kontaminiertem Spülwasser nach einer TAM-Gabe über das Trinkwasser. Dieses muss vor Start der Wartezeit aus dem Leitungssystem entfernt werden. In der Praxis wird die Wartezeit meist einfach später gestartet und das Ausspülen erfolgt über den Konsum des Tränkwassers. Aus Sicht der Resistenzentwicklung ist diese Praxis nicht optimal, denn hier werden sowohl Biofilme in der Leitung als auch die Tiere niedrigen Konzentrationen ausgesetzt, die meist keine volle Wirksamkeit mehr entfalten und die Entwicklung von Resistenzen begünstigen.

 

Ungewollte Freisetzung von Tierarzneimitteln

Für den Fall, das versehentlich Flaschen zerbrechen oder Tuben zertreten werden, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. An erster Stelle steht der Selbstschutz z.B. bei Isofluran (46). Im Falle der Gefährdung sollte der Bereich der Freisetzung verlassen und die Beseitigung der Feuerwehr überlassen werden. Andernfalls sollte es zügig beseitigt werden (siehe Infographik).  

Bei der Beseitigung sind Verletzungen am Glasbruch oder durch Plastiksplitter, sowie die Verteilung der Tierarzneimittel unbedingt zu vermeiden. Vor allen das Aufwischen mit wiederverwendbaren Lappen und das Auswaschen, könnte zu einem Eintrag ins Abwasser führen. Die Beseitigung setzt voraus, dass mit geeigneter Schutzausrüstung (Handschuhe, Maske) eine Gefährdung der eigenen Gesundheit minimiert werden kann. Dann empfiehlt es sich, die freigesetzte flüssige Substanz mit saugfähigem Küchenkrepp oder trockene Substanz mit angefeuchtetem Küchenkrepp abzudecken und aufzunehmen . Die Tücher werden direkt in eine möglichst reißfeste Tüte überführt. Der Boden sollte mehrfach mit feuchten Küchentüchern nachgewischt und diese ebenfalls in die Tüte geworfen werden. Am Ende der Maßnahmen wird die Tüte verschlossen und in den Restmüll gegeben.

Wenn zerbrechliche Flaschen in der Restmülltonne entsorgt werden, sollten sie gegen Zerbrechen geschützt und flüssige Arzneimittelreste mit saugfähigem Material entsorgt werden, damit nicht vor der Verbrennung des Mülls Tierarzneimittel ungewollt verbreitet werden (siehe Infographik).

 

Literatur

44. https://vet-magazin.de/firmennews-deutschland/software-tieraerzte.html,

45. Frimmel, F., Müller, M. (2006). Identifizierung wichtiger Schaltstellen in den Stoffströmen der Arzneimittel. Heil-Lasten: Arzneimittelrückstände in Gewässern, 226-232.

46. Ivanova, I., Kirsch, K., McDaniel, C. (2024). Pharmakovigilanzreport: Tierarzneimittel 2023. Spontananmeldungen zu unerwünschten Ereignissen nach der Anwendung von Tierarzneimitteln in Deutschland

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