Eine wichtige Aufgabe der Mitgliedstaaten unter REACH besteht darin, besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) zu identifizieren und – falls erforderlich - regulatorische Maßnahmen zu initiieren.
„Mit unserer Strategie konzentrieren wir unsere Arbeit auf Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften, endokriner Wirkung oder ähnlich besorgniserregenden Eigenschaften“.
Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet besonders besorgniserregende Stoffe bevorzugt nach ökologischen Gefährdungskriterien aus und schlägt der EU Maßnahmen zur Kontrolle der Risiken vor. Zwischen den Bundesbehörden sind die Aufgaben wie folgt verteilt:
Behörde - Aufgabengebiet
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Schutz der Beschäftigten
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Umweltbundesamt (UBA) - Schutz von Mensch und Umwelt
Deshalb konzentriert sich die Strategie des Umweltbundesamtes auf Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften, endokriner Wirkung oder ähnlich besorgniserregenden Eigenschaften. Risiken durch Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften finden durch BAuA und BfR Berücksichtigung.
Das Verfahren zur Priorisierung, Identifizierung und Evaluierung besonders besorgniserregender Stoffe ist an anderer Stelle beschrieben.
Um die verschiedenen ökologischen Risiken mit Hilfe der REACH-Verordnung zu kontrollieren, arbeitet das Umweltbundesamt jeweils nach stoffspezifischen Ansätzen.