Vorratsschädlingen keine Chance geben
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            Umweltbundesamt
          
        
      
zum Vergrößern anklickenUnter dem Begriff Vorratsschädlinge werden Tiere zusammengefasst, die Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel während der Lagerung und dem Transport befallen. Der Befall führt zu Teils erheblichen Fraßschäden sowie zu einer Minderung der Qualität bis hin zum Verderb der Nahrungs- und Futtermittel.
Die häufigsten Insekten als Vorratsschädlinge sind Käfer, Motten und Milben. Sie werden entweder mit gekauften Lebensmitteln in den Haushalt eingeschleppt, wenn beispielsweise Eier des Schädlings an der Verpackung kleben oder das Lebensmittel selbst bereits befallen ist oder sie finden ihren Weg über geöffnete Türen oder Fenster ins Gebäude.
Um solchen „ungebetenen Gästen“ gar nicht erst eine Chance zu geben, sich im Vorratskeller oder der Speisekammer anzusiedeln oder sich gar dort zu vermehren, sollten einige einfache Vorsorgemaßnahmen beachtet werden. Eine gute Vorratslagerung und Haushaltshygiene verhindern einen Schädlingsbefall.
Neben dem Kühlschrank bieten Speisekammer, Vorratsschrank oder, soweit vorhanden, ein Keller, die Möglichkeit, Lebensmittel zu lagern. Speisekammer oder Keller sollten dunkel, gut belüftet, trocken und kühl beziehungsweise nicht zu warm sein (maximal +18 °C). Das effektive und regelmäßige Lüften von Küche, Keller und Speisekammer ist eine der wichtigsten Maßnahmen überhaupt, da mit dem Luftaustausch auch die Feuchtigkeit aus den Räumen transportiert wird. Vorratsschränke sollten nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Wärmequelle wie Kochplatte, Herd, Ofen oder Kühlschrank positioniert sein.
Sauberkeit und Hygiene sind sehr wichtig. Böden und Fugen sollten regelmäßig abgesaugt, feucht gewischt und trocken nachgewischt werden. Antibakterielle Putzmittel sind dafür nicht notwendig. Normale Haushaltsreiniger, Essig- oder Zitronenreiniger sind völlig ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hygiene im Privatbereich
Ritzen in Schränken und Wänden sollten abgedichtet werden und auf Wand- oder Deckenverkleidungen sowie auf Schrankpapier verzichtet werden. Je weniger Versteckmöglichkeiten für Schädlinge vorhanden sind, desto besser. Das Eindringen von Schädlingen von außen kann mit einfachen Mitteln verhindert werden, zum Beispiel mit Fliegennetzen beziehungsweise Gazen an Fenstern und Balkon- und Terrassentüren sowie mit stabilen engmaschigen Gittern vor Belüftungsschächten.
Bereits beim Einkauf sollte auf unversehrte Verpackungen geachtet werden. Lebensmittel sollten übersichtlich gelagert und Vorräte regelmäßig auf einen Befall kontrolliert werden. Wird es zu viel und zu unübersichtlich, können Lebensmittel vergessen werden und unbemerkt verderben. Außerdem werden eingeschleppte Schädlinge so erst bemerkt, wenn sich bereits eine ganze Population ausgebreitet hat und zum Beispiel erwachsene Lebensmittelmotten ausschwärmen. Je früher ein Befall bemerkt wird, umso besser sind Gegenmaßnahmen ohne biozidhaltige Schädlingsbekämpfungsmittel umzusetzen.
Grundsätzlich gilt: Keine offenen Verpackungen lagern! Nach dem Öffnen sollten Mehl, Müsli, Kekse & Co. in dichte Behälter aus Glas, Keramik oder Kunststoff umgepackt werden. Dabei ist auf Anzeichen eines möglichen Schädlingsbefalls wie Gespinste, Insekteneier oder Larven zu achten. Sollten Lebensmittel doch mit Schädlingen wie Käfer- oder Mottenlarven befallen sein, müssen diese Produkte entsorgt werden., Die Umgebung (zum Beispiel Vorratsschränke) sollten großräumig gereinigt und andere Vorräte in der Nähe genauestens auf einen Befall untersucht werden.
Bestimmte Obstsorten wie Äpfel geben Reifungsgas (Ethylen) ab, dass die Reifung und Alterung von Gemüse und anderen Obstsorten wie Bananen beschleunigen und somit zum rascheren Verderb beitragen kann. Dies lockt Fliegen und andere Schädlinge an. Deshalb sollte Obst wie Äpfel stets getrennt von anderen Obst- und Gemüsewaren gelagert werden.
Bei verpackten Lebensmitteln finden sich Informationen zur geeigneten Lagerung am Etikett (Aufbewahrungsort, -temperatur und -dauer). Diese Empfehlungen sollten befolgt werden. Bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich um eine Herstellergarantie, die besagt, dass ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung mindestens bis zu diesem Datum haltbar ist. Das Produkt kann aber auch nach Ablauf dieser Frist noch einwandfrei und für den Verzehr geeignet sein. Vor dem Verzehr abgelaufener Lebensmittel sollte der Zustand geprüft werden. Bei unangenehmem Geruch oder Schimmel ist das Lebensmittel nicht mehr genießbar und muss sofort entsorgt werden.
Im Alltag sollten auch kurzfristig aufbewahrte Lebensmittel nicht offenstehen, sondern immer verschlossen aufbewahrt oder mit Gazehauben abgedeckt werden. Abfall- und Komposteimer sollten abgedeckt und täglich entleert werden, bevor dort Schädlinge Eier ablegen können oder Nagetiere angelockt werden. Kompost und Biomülltonne sollten möglichst weit von Fenstern entfernt aufgestellt werden.
Diese Empfehlungen gelten auch für die Vorratslagerung von Haustierfutter.
Befallene Lebensmittel können nicht mehr verzehrt, sondern sollten entsorgt werden. Um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden, können befallene Vorräte vor der Entsorgung luftdicht in Plastikbeutel verschlossen und für ein bis zwei Tage eingefroren werden. Liegt ein Befall mit Lebensmittelmotten vor, ist es besonders wichtig auch die Wanderlarven zu finden und zu entfernen. Die Wanderlarven verlassen die befallenen Lebensmittel und verspinnen sich bevorzugt in Ecken von Schänken oder am Übergang von Zimmerwand zu Zimmerdecke. Die im Handel angebotenen Fallen für Lebensmittelmotten können helfen, einen Befall zu entdecken, da sie männliche Motten anlocken, die auf der Klebefläche haften bleiben. Eine Bekämpfung ausschließlich mit diesen Pheromonfallen ist allerdings in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Durch den Befall von Lebens- und Futtermitteln mit Schadinsekten und -milben kommt es zu einem Anstieg der Temperatur und Feuchtigkeit im Lagergut. Dies begünstigt den nachfolgenden Befall mit Schimmelpilzen. Verschimmelte Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden, da Schimmelpilze gesundheitsgefährdende Pilzgifte, sogenannte Mykotoxine, bilden und der Befall sich meist über die sichtbare Schimmelstelle hin ausgebreitet hat. Gerade Obst und Gemüse, die einen hohen Feuchtigkeitsgehalt haben, werden sehr schnell vom Pilz durchwachsen. Pilzgifte können nicht durch hohe Temperaturen, wie zum Beispiel beim Kochen und Backen, zerstört werden. Befallene Lebensmittel sollten deshalb nicht mehr verzehrt und auch nicht mehr weiterverarbeitet werden. Dasselbe gilt auch für Futtermittel.
Weitere Informationen zum Thema Mykotoxine finden Sie hier: https://www.bfr.bund.de/lebensmittelsicherheit/bewertung-der-stofflichen-risiken-von-lebensmitteln/bewertung-von-kontaminanten-in-lebensmitteln/gesundheitliche-bewertung-von-mykotoxinen-und-pflanzentoxinen-in-lebensmitteln/
Nähere Informationen zur Biologie der wichtigsten Insekten wie beispielsweise Lebensmittelmotten, Nagekäfer oder Vorratsmilben, die in Privathaushalten als Vorratsschädlinge auftreten können, ihrem Schadpotential und Empfehlungen zur Bekämpfung beziehungsweise zu vorbeugenden und alternativen (nicht-chemischen) Bekämpfungsmethoden finden Sie im Schädlingsratgeber.