Die Hersteller der Grünbelagsentferner versprechen eine problemlose Reinigung, die unsachgemäße Anwendung kann allerdings Risiken für unsere Umwelt mit sich bringen.
Haben Sie sich schon mal gefragt, was in solchen Produkten enthalten ist?
„Einfach aufsprühen, warten und fertig!“ Klingt problemlos, ist es aber nicht. Grünbelagsentferner sind keine üblichen Seifenreiniger, sondern Biozidprodukte. Biozidprodukte enthalten Wirkstoffe, die zum Teil als "umweltgefährlich" und "sehr giftig für Wasserorganismen" eingestuft sind. Die Freisetzung dieser Chemikalien in die Umwelt ist daher zu vermeiden.
Sind die Grünbelagsentferner alle sicher und geprüft?
Grünbelagsentferner unterliegen einer Zulassungspflicht. Die Biozidverordnung sieht die Prüfung möglicher Risiken für die Gesundheit von Anwendern und der Umwelt vor. Stellt sich im Rahmen der Bewertung heraus, dass Biozidprodukte ein akzeptables Risiko für Mensch und Umwelt bei einer sachgerechten Anwendung aufweisen und ausreichend wirksam sind, wird das Produkt zugelassen. Das Umweltbundesamt bewertet bei dieser Prüfung den Eintrag der Produkte in die Umwelt (Boden, Oberflächengewässer, Kläranlage, Luft, Grundwasser) hinsichtlich seiner Auswirkungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können Risikominderungsmaßnahmen festgelegt werden, um die betreffenden Umweltkompartimente bei der Anwendung entsprechend zu schützen. Bei Grünbelagsentfernern könnte beispielsweise die Anwendung auf windstille und niederschlagsfreie Tage eingeschränkt oder das Abdecken von angrenzendem Boden und Pflanzen während der Anwendung vorgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass für die Zulassungsfähigkeit der Biozidprodukte sehr oft zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, die der Anwender leisten muss. Das Zulassungssystem kann also nur einen Teil zum Schutz der Umwelt beitragen. Darüber hinaus ist die Beachtung der Hinweise zur richtigen Anwendung des Produktes wichtig für unsere Umwelt und Ihre Gesundheit. Daher sollten Sie auf der Verpackung von chemischen Grünbelagsentfernern immer das Kleingedruckte lesen und bei der Anwendung beachten. Nach wie vor sind aber noch zahlreiche Grünbelagsentferner auf dem Markt erhältlich, die bisher nicht behördlich geprüft wurden. Das liegt daran, dass sich das Zulassungsverfahren weiterhin in einer Übergangsphase befindet. Die in den betreffenden Grünbelagsentfernern enthalten Wirkstoffe sind noch im EU-weiten Genehmigungsverfahren. Erst wenn dies abgeschlossen ist, müssen für die betreffenden Produkte Zulassungsanträge gestellt werden. Bereits zugelassene Grünbelagsentferner erkennen Sie an der Zulassungsnummer auf dem Etikett (z.B. DE-0012345-00-0000-02). Bei bisher noch ungeprüften aber verkehrsfähigen Biozidprodukten weist das Etikett lediglich eine Registrierungsnummer nach Biozid-Meldeverordnung (z.B. N-12345) auf.
Das Umweltbundesamt empfiehlt biozidfreie Alternativen.
Es ist uns ein Anliegen, das Bewusstsein für ein umweltschonendes Handeln zu fördern. Wir möchten erreichen, dass Biozidprodukte nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich eingesetzt werden, um die Umwelt zu entlasten. Deshalb sollte auch vor dem Einsatz von Grünbelagsentfernern immer die Frage stehen: „Brauche ich das wirklich?“. In vielen Bereichen können Algenbeläge z.B. mithilfe von Hochdruck- oder Dampfreinigern oder mechanisch unkompliziert entfernt werden. Diese Reinigungsverfahren können insbesondere auf Terrassen, Gehwegplatten, Einfahrten und auch an Hausfassaden in der Regel problemlos angewendet werden. Damit vermeiden Sie, dass chemische Mittel direkt in die Umwelt eingetragen werden, wodurch Sie Insekten und Boden-Lebewesen, wie zum Beispiel Regenwürmer, das Grundwasser und natürlich auch Ihre Pflanzen im Garten schützen.
Ist die Anwendung von Grünbelagsentfernern nicht zu vermeiden, gilt es einiges zu beachten.
- Schützen Sie sich als Anwender. Achten Sie auf die Anwendungshinweise auf dem Etikett.
- Eine Anwendung darf i.d.R. nur erfolgen, wenn im Wetterdienst kein Niederschlag angekündigt ist. Die Produkte und die darin enthaltenen Chemikalien müssen i.d.R. mehrere Stunden auf den zu behandelnden Oberflächen verbleiben, damit sie auf ihren Gartenmöbeln oder der Terrasse wirken. Zudem sollte bei einer Sprühanwendung kein Wind wehen, um ein unbeabsichtigtes Verdriften über die zu behandelnde Fläche hinaus zu vermeiden.
- Schützen Sie Ihren Rasen und Ihre Beete. Das erreichen Sie, indem Sie den angrenzenden Boden abdecken und die zu behandelnde Oberfläche nur dünn benetzen, so dass keine Produktreste herunterlaufen. Wenden Sie die Mittel nur lokal begrenzt z.B. durch gezieltes Aufsprühen auf den Grünbelag und nicht flächendeckend an.
- Bitte beachten Sie: Auf versiegelten Flächen ist nur eine Behandlung gegen Algen und Flechten mit Biozidprodukten zulässig. Die Bekämpfung von Wildkräutern und Moosen fällt unter das Pflanzenschutzgesetz und ist auf versiegelten Flächen nur mit einer Genehmigung erlaubt.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Gartensaison!