Das UBA hat in einer Studie untersuchen lassen, wie deutsche Unternehmen, die gesetzlich zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet sind, über das Thema Umwelt und speziell den Klimaschutz berichten. Die Studie erfasst den Umfang, die Tiefe und die Qualität der aktuellen Berichterstattung. Sie bildet die Grundlage für Politikempfehlungen zur Weiterentwicklung der auf EU-Recht basierenden Berichtspflicht und der Verbesserung der Unternehmensberichterstattung über Klima und Umwelt insgesamt. Die Studie zeigt, dass es im Zeitverlauf zwar Fortschritte in der Berichterstattung über Umweltthemen gibt, aber noch signifikante Lücken bestehen.
In der Studie wurden für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 477 Unternehmensberichte systematisch ausgewertet. Berücksichtigt wurden dabei nur solche Berichte und Informationen, die explizit zur Erfüllung der Berichtspflicht gekennzeichnet waren. Angaben in darüberhinausgehenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten wurden nicht in die Untersuchung einbezogen. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 16 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet.
Im Folgenden sind die wesentlichen Forschungsergebnisse zusammenfassend und nach Themen sortiert dargestellt. Ausführliche Hintergründe, Ergebnisse und darauf beruhende Politikempfehlungen sind in der zugehörigen Publikation zu finden.
Zu Klimathemen machen im Jahr 2019 mehr als 80 % der 228 berichtspflichtigen Unternehmen Angaben, ein Drittel davon umfangreich. Der Umfang der Berichterstattung zu Klima hat von 2018 zu 2019 leicht zugenommen. Über eine Klimastrategie berichten 30 % der Unternehmen, dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Jahr 2018. Allerdings zeigen sich hier große qualitative Unterschiede. Klimabezogene Risiken nennen nur 19 % der Unternehmen, 13 % gehen auf Chancen ein. Im Berichtsjahr 2019 orientieren sich erst 18 Unternehmen an den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). 45 % der Unternehmen nennen Klimaziele.
19 % der Unternehmen geben wissenschaftsbasierte Ziele an, von den DAX-30-Unternehmen sind es 29 %. 32 Unternehmen, darunter elf DAX-30-Unternehmen, geben zudem das Ziel Klimaneutralität an, wobei allerdings oft nicht deutlich wird, was genau sie darunter verstehen. Drei Viertel der Unternehmen berichten darüber, mit welchen Maßnahmen sie zum Klimaschutz beitragen. Besonders häufig berichten sie über Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz, den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien oder den Ausbau des Elektromobilitätsangebots für die Beschäftigten. Etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen (52 %) gibt absolute Indikatoren zu Treibhausgasemissionen an. 40 % der Unternehmen berichten über ihre Emissionen nach den Scopes des Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard. Insgesamt berichten allerdings nur 31 % der Unternehmen über den Dreiklang aus Zielen, Maßnahmen und Indikatoren zum Thema Klima. Dabei stellen nur 15 % der Unternehmen die aktuellen klimabezogenen Leistungsindikatoren ihren Zielen gegenüber, ein leichter Anstieg gegenüber 2018. Die Analyse der Berichte zeigt Klimaschutz als fortgeschrittenes Berichtsthema, dennoch bleibt auch hier die Vergleichbarkeit und Aussagkraft der Informationen begrenzt.
Berichterstattung über weitere Umweltthemen
Der Umfang der Berichterstattung zu anderen Umweltthemen wie Ressourcen und Material, Biodiversität, Luft, Wasser und Abfall fällt gegenüber der Klimaberichterstattung stark ab. Zu diesen Themen berichten zwischen 42 und 80 % der Unternehmen im Jahr 2019 gar nicht. Dabei schneiden Biodiversität und Luft am schlechtesten ab.
Übergreifende Umweltstrategien fehlen ebenfalls in zwei Dritteln aller Berichte. Konkrete Ziele zu Umweltbelangen nennen je nach Thema zwischen 3 % (Biodiversität) und 22 % (Ressourcen und Material) der Unternehmen, quantifizieren diese jedoch zumeist nicht. Über Maßnahmen wird zwar etwas häufiger als über Ziele berichtet, aber auch nur vereinzelt. Bei der Nennung von Leistungsindikatoren zeigen sich große Unterschiede zwischen den untersuchten Umweltthemen. In technisch und regulatorisch gut vorstrukturierten Themen wie Wasser und Abfall, werden Leistungsindikatoren in einem Drittel der Berichte genannt. Bei den Themen Luft und Biodiversität geben nur 7 % beziehungsweise 2 % der Unternehmen Indikatoren an.
Berichterstattung über Lieferketten
Informationen über ihre Lieferketten stellen 85 % der Unternehmen in einem eigenen Kapitel bereit, das mit „Lieferkette“, „Menschenrechte in der Lieferkette“ oder ähnlichem überschrieben ist. Der Anteil der Unternehmen, die keine oder nur sehr geringfügige Informationen zur Lieferkette bereitstellen, hat sich von 2018 auf 2019 von 39 % auf 36 % verringert. Transparenz über ihre Lieferketten stellen die Unternehmen selektiv und uneinheitlich her. 44 % bieten zumindest grundlegende Informationen über die Lieferkettenstruktur, 9 % zu Vorlieferanten und 22 % zu Hochrisiko-Lieferketten, die sich beispielsweise aufgrund von Konfliktmineralien ergeben.
Knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Umweltbelange in der Lieferkette. Angaben speziell zu umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette machen gerade einmal 4 % der Unternehmen. Über Maßnahmen eines nachhaltigkeitsorientierten Lieferkettenmanagements informieren die Unternehmen in absteigender Häufigkeit durch Angaben über Lieferantenkodizes, Lieferantenaudits und -bewertungen, Ziele, Umgang mit Non-Compliance, Lieferantenmanagementkonzepte, Risikobewertung, Mitwirkung an Brancheninitiativen und Lieferantenschulungen. Vorbildliche Einzelfälle zeigen, dass Unternehmen durchaus in der Lage sind, Anforderungen an eine gute Darstellung relevanter Lieferkettenbelange zu erfüllen.
Wesentlichkeitsverständnis
Darstellungen zur Wesentlichkeit der ausgewählten Berichtsthemen folgen in über der Hälfte der Berichte dem eingeschränkten Wesentlichkeitsverständnis des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Darüber hinaus ist das Wesentlichkeitsverständnis in den Berichten uneinheitlich und zu einem gewissen Anteil auch unklar oder fehlend. Die Umweltthemen, die am häufigsten als wesentlich angegeben werden, sind Klima (31 %), Energie (29 %), Ressourcen und Material (22 %) sowie Emissionen (12 %).
Zukunftsgerichtete Berichterstattung und Kontextualisierung
Die Angabe von Zeithorizonten ist bei den Umweltthemen vor allem bei den Klimazielen zu finden: Rund ein Viertel der Unternehmen nennen kurzfristige Klimaziele, aber mit einem Anstieg von 9 auf 17 % von 2018 auf 2019 berichten auch immer mehr über langfristige Klimaziele. 45 % der Unternehmen vergleichen Kennzahlen mit Werten aus der Vergangenheit, allerdings häufig nur mit dem Vorjahr. Diese eingeschränkte Praxis ist auch bei Umweltindikatoren gängig. Eine Berichterstattung, die längerfristige Trends erkennen lässt und ein Basisjahr angibt, an dem sich Zielerreichung und Entwicklungen messen lassen, stellt die Ausnahme dar.
Die Berichtsformate gestalten die Unternehmen nach wie vor sehr unterschiedlich. Sie unterscheiden sich in Umfang, Struktur und Inhalten. Unternehmen haben Schwierigkeiten, die Anforderungen von unterschiedlichen Zielgruppen wie Zivilgesellschaft, Rating-Agenturen oder der eigenen Belegschaft inhaltlich und strukturell zu integrieren. Schlechte Berichte erscheinen als Sammlung von Schlagwörtern und Bildmaterial, während gute Berichte quantitative und qualitative Informationen in einen klaren Zusammenhang setzen, Zeitreihen einbeziehen und Daten in die Unternehmensentwicklung einordnen.
Vorstandsverantwortung und -vergütung
Als wichtige Informationen zu einer nachhaltigkeitsbezogenen Governance gibt knapp die Hälfte der Unternehmen an, dass beziehungsweise inwiefern der Vorstand eine klare Verantwortlichkeit für CSR oder Nachhaltigkeit besitzt. Dagegen sind es nicht viel mehr als ein Dutzend Unternehmen, die Angaben dazu machen, dass sich die Leistungsvergütung des Managements an Nachhaltigkeitskriterien orientiert.
Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Zahlreiche Unternehmen berichten über Umwelt- und Energiemanagementsysteme. Dabei wird die Verwendung der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 (48 %) und der internationalen Energiemanagementnorm ISO 50001 (40 %) deutlich häufiger angegeben als die des europäischen Eco-Management and Audit Schemes (EMAS) (7 %). Der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ISO 26000 spielt praktisch keine Rolle (1 %). Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem berichten umfangreicher über Klima und andere Umweltthemen als Unternehmen ohne ein solches System.
Berichtsstandards und Rahmenwerke
Die fünf am häufigsten verwendeten Rahmenwerke sind die Global Reporting Initiative (GRI) (2018: 53 %/2019: 56 %), der Global Compact der Vereinten Nationen (41/45 %), die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (37/40 %), die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) (24/36 %), das CDP (19/21 %) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) (beide Jahre 19 %). Die Verwendung von Rahmenwerken wie GRI oder DNK steht in einem positiven Zusammenhang mit einer umfangreicheren Berichterstattung über Klima und – in geringerer Deutlichkeit – über andere Umweltthemen.
Externe Prüfung der Berichte
Knapp die Hälfte der Unternehmen nutzt die Möglichkeit einer externen Prüfung ihrer CSR-Berichterstattung, davon die große Mehrheit mit einer begrenzten Prüfungssicherheit („limited assurance“). Zwischen einer externen Prüfung und dem Umfang der Berichterstattung über Klima besteht ein deutlich positiver Zusammenhang.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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