POP-Pestizide

Hier finden Sie Informationen zu den ersten gelisteten ⁠POP⁠, welche überwiegend als ⁠Pestizide⁠ genutzt wurden (Aldrin, ⁠Chlordan⁠, ⁠DDT⁠, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen), sowie den seither gelisteten, überwiegend als Pestizide eingesetzten POP (α-Hexachlorcyclohexan, β-Hexachlorcyclohexan, ⁠Lindan⁠, Endosulfan, ⁠Chlordecon⁠, Pentachlorphenol und Dicofol). Ebenfalls sind POP angeführt, welche neben anderen Anwendungen auch als Pestizide eingesetzt wurden (Pentachlorbenzol). Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.

Die im ⁠Stockholmer Übereinkommen⁠ in Anlage A (Eliminierung) gelisteten Pestizide (⁠Pflanzenschutzmittel⁠ und Biozide) waren mit Ausnahme von Mirex, Endosulfan, Pentachlorphenol, Dicofol, Pentachlorbenzol und Perfluorooctansulfonsäure in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. November 1992 (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) in ihrer Anwendung seit Jahren verboten. Pflanzenschutzmittel mit Mirex waren in Deutschland nie zugelassen. Die letzte Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Endosulfan in Deutschland endete 1994.

POP-Pestizide sind in Anhang I der ⁠EU POP-Verordnung⁠ gelistet. Hexachlorbenzol und Pentachlorbenzol sind zusätzlich in Anhang III Teil B angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.

In Deutschland werden die POP-Pestizide nicht gezielt hergestellt oder verwendet.

Strukturformel von Heptachlor

Heptachlor

Heptachlor (CAS Nummer 76-44-8) gehört zu den ersten zwölf POP, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholm Übereinkommens aufgenommen wurden.Das Insektizid wurde zur Bekämpfung von Baumwollinsekten, Heuschrecken, andere Ernteschädlinge und Malaria-übertragende Stechmücken eingesetzt.  weiterlesen

Strukturformel von Hexachlorbenzol

Hexachlorbenzol (HCB)

Hexachlorbenzol (HCB) (CAS Nummer 118-74-1) wurde als Fungizid und Pestizid eingesetzt.Rechtlicher HintergrundHCB war einer der ersten zwölf Stoffe, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) sowie Anlage C (Unerwünschte Nebenprodukte) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen wurde. Seit 1981 ist die Verwendung von HCB als Pflanzenschutzmittel verboten und die Produktion wurde weltweit eingestellt… weiterlesen

Strukturformel von Lindan

Lindan (HCH)

Lindan (CAS Nummer 58-89-9) auch γ-Hexachlorcyclohexan (HCH)) genannt, wurde 2009 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. Das Biozid wurde zur Saatgut- und Bodenbehandlung, Blattanwendung, Baum- und Holzbehandlung und gegen Ektoparasiten sowohl in der Veterinärmedizin als auch im Humanbereich eingesetzt. Lindan wurde bis zum 01.09.2006 vom Markt genommen. Bei der Her… weiterlesen

Strukturformel Mirex

Mirex

Mirex (CAS Nummer 2385-85-5) gehört zu den ersten zwölf POP, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen wurden. Pflanzenschutzmittel mit Mirex waren in Deutschland nie zugelassen.  weiterlesen

Strukturformel von Pentachlorbenzol

Pentachlorbenzol (PeCB)

Pentachlorbenzol (PeCB) (CAS Nummer 608-93-5) gehört zu der Gruppe der aromatischen Chlorkohlenwasserstoffe.Rechtlicher HintergrundPeCB wurde 2009 in die Anlage A (Eliminierung) und C (Unerwünschte Nebenprodukte) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. PeCB ist in Anhang I und Anhang III Teil B der EU POP-Verordnung gelistet.Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen finden si… weiterlesen

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