2005

Gruppenfoto: drei Männer in Anzug und Krawatte halten einen riesigen grünen Schlüssel, im Hintergrund Sektgläserzum Vergrößern anklicken
Symbolische Schlüsselübergabe für das neue UBA-Dienstgebäude Dessau im Jahr 2005

Mit dem damaligen UBA-Präsidenten Andreas Troge (Mitte), Bundesumweltminister Jürgen Trittin (rechts) und Bundesbauminister Manfred Stolpe (links)

Quelle: Tom Schulze / Umweltbundesamt

2005 bezieht das UBA seinen neuen Hauptsitz in Dessau. Das Kyoto-Protokoll und die EU-Ökodesign-Richtlinie treten in Kraft. In Montreal ist Weltklimakonferenz. In Deutschland wird die EG-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft und das Deponieren unbehandelter Siedlungsabfälle endet. Die UN-Dekade zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung beginnt.

Inhaltsverzeichnis

 

Das UBA zieht nach Dessau – teilweise …

Die markante Architektur des ⁠UBA⁠-Verwaltungsgebäudes direkt am Dessauer Hauptbahnhof ist nicht zu übersehen. Geschwungene Baukörper, dazu Anklänge an klassische Industriebauten – das passt gut ins ehemalige Gasviertel der Bauhausstadt Dessau. Das Gebäude ist auch Vorbild für umwelt- und behindertengerechtes und kostengünstiges Bauen. 750 der 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen von Berlin an den neuen Hauptsitz, eine Konsequenz aus dem Beschluss von 1992. Labore und technische Einrichtungen bleiben aus Kostengründen in Berlin oder den Außenstellen des UBA.

Audio


Radiobeitrag zum neuen UBA-Gebäude (Deutschlandradio 2005)

Quelle:
Deutschlandfunk
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Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft

Acht Jahre dauert es, bis 55 Hauptverantwortliche für Emissionen der Senkung von Treibhausgasemissionen vollständig zustimmen und das 1997 beschlossene Kyoto-Protokoll in Kraft treten kann. Die unterzeichnenden Industriestaaten verursachten 1990 mindestens 55 Prozent der Emissionen. Das Kyoto-Protokoll sieht vor, dass diese Staaten die Emissionen von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Für Deutschland bedeutet das: Senkung der klimaschädigenden Gase um 21 Prozent.

 

Weltklimakonferenz in Montreal

In Montreal finden vom 28. November bis 10. Dezember 2005 gleichzeitig die erste Konferenz der Staaten des Kyoto-Protokolls und die jährliche Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention statt. Auf der bis zu diesem Zeitpunkt größten Weltklimakonferenz beschließt die Staatengemeinschaft, den Weg des Kyoto-Protokolls mit verbindlichen Reduktionszielen und Obergrenzen für den Ausstoß von Treibhausgasen fortzusetzen. Die Beschlüsse zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls von 2001, die so genannten „Marrakesh-Accords“, werden in Kraft gesetzt.

 

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Eigentlich ein alter Hut: Schon 2 Jahrzehnte zuvor hat das ⁠UBA⁠ mit der Broschüre  „Höllenlärm oder Himmlische Ruhe“ auf die gesundheitliche Relevanz von Lärm aufmerksam gemacht. 2002 setzt sich die EU mit der Umgebungslärmrichtlinie ein entsprechendes Ziel, das in Deutschland 2005 durch das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ übernommen wird. Mit einer strategischen Lärmkartierung soll die Lärmbelastung ermittelt werden. Auf dieser Basis werden Aktionspläne zur Minderung des Umgebungslärms erstellt.

 

Ökodesign-Richtlinie soll EU-weit die Umweltbelastungen energiebetriebener Produkte mindern

Hervorgegangen aus der Diskussion der EU-Kommission über Integrierte Produktpolitik wird am 6. Juli 2005 die "Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" verabschiedet (Neufassung mit erweitertem Anwendungsbereich auf energieverbrauchsrelevante Produkte: 2009/125/EG). Das Ziel der sogenannten Ökodesign-Richtlinie besteht darin, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte unter Einbeziehung des gesamten Lebensweges mittels Vorgabe von Ökodesign-Anforderungen zu verbessern. Bei den meisten dieser Produkte stellt der Energieverbrauch in der Nutzungsphase eine der wesentlichsten Umweltbelastungen dar. Energieeffizienzvorgaben können daher ein großes Potenzial für den ⁠Klimaschutz⁠ erschließen. Produkte müssen erst dann Anforderungen einhalten, wenn diese in einer produktgruppenspezifischen Durchführungsmaßnahme festgelegt sind oder der Hersteller eine Selbstregulierungsinitiative unterzeichnet hat. Betroffen sind alle Produkte mit hohen Umweltbelastungen und großem Verbesserungspotential wie zum Beispiel Heizkessel, Fernsehgeräte, Computer, Motoren, Haushaltskühl- und Gefriergeräte, oder auch Lampen. Im Durchschnitt wird eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 erreicht.

 

Siedlungsabfälle dürfen nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden

Die Übergangsfrist läuft ab. Das ⁠UBA⁠ hat zuvor mit dem Bundesumweltministerium zum Stand der Dinge einen Bericht erarbeitet. Darin werden auch der Handlungsbedarf und die Perspektiven der Siedlungsabfallentsorgung veröffentlicht. Das UBA betreut Forschungsprojekte zum Bestand und zukünftigen Bedarf an Siedlungsabfalldeponien. Auch Thema: die Nachsorge bei stillgelegten Deponien.

 

Elektroschrott – zu wertvoll für die Tonne!

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind die Hersteller für den gesamten Lebensweg der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte verantwortlich. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne kennt jeder. Solche Geräte können vom Endverbraucher in städtischen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden. Von dort werden sie von den Herstellern abgeholt und fachgerecht entsorgt. Der Hausmüll ist weniger stark mit Schadstoffen belastet und wertvolle Rohstoffe werden verwertet. Außerdem ein Anreiz für Hersteller, ihre Geräte so zu gestalten, dass sie einfach recycelt werden können. Für das ⁠UBA⁠ bedeutet das Gesetz ein neues Aufgabenpaket: zum Beispiel wissenschaftliche Begleitung, Aufsicht über die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, Information an die Öffentlichkeit. Das UBA verfolgt und ahndet ab 2006 auch bestimmte Ordnungswidrigkeiten gegen das Gesetz.

Piktogramm einer durchgestrichenen Mülltonne
Mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnete Produkte dürfen nicht in den Hausmüll.
Quelle: Igor Tarasov / Fotolia.com
 

UN-Dekade zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) 2005 – 2014

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist ein Bildungskonzept, das Kindern und Erwachsenen nachhaltiges Denken und Handeln vermittelt. Denn wir müssen lernen: Mein heutiges Handeln hat Einfluss auf das Leben meiner Kinder und auf das Leben von Menschen in anderen Weltregionen. Mit der ⁠UN⁠-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" haben sich die Staaten der Vereinten Nationen verpflichtet, dieses Bildungskonzept zu stärken. Das ⁠UBA⁠ als ⁠UNESCO⁠-Verbindungsstelle ist am Runden Tisch und in AGs aktiv und hat den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Aufnahme von BNE in die Curricula mitformuliert.