Die Wiedervereinigung hat auch Auswirkungen fürs UBA: Das DDR-Institut für Umweltschutz wird ins UBA eingebettet. Der Umwelt-Survey umfasst erstmals ganz Deutschland. Lärmminderungspläne und die neue 16. BImSchV schützen besser vor Lärm und die 17. BImSchV vor Dioxinen und Furanen. Neu sind auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Gentechnikgesetz und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
Hier ist was los: 197 Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Ländern kommen zum UBA-Personal hinzu. Jetzt werden viele Leute gebraucht, denn das UBA macht Bestandsaufnahmen der ökologischen Altlasten. Allein für die Sanierung des Braunkohlebergbaus gibt Deutschland zwischen 1992 und 1997 rund 1,5 Milliarden Mark aus. Außerdem wird sorgfältig neu strukturiert: Die ostdeutschen Umweltämter werden in die westdeutschen Behörden integriert. Das Institut für Umweltschutz, zuvor dem DDR-Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft unterstellt, wird komplett ins UBA eingebettet.
Der Umwelt-Survey wird erstmalig auch in den neuen Bundesländern und erstmalig bei Kindern durchgeführt
Dies ist der zweite Umwelt-Survey, der im Auftrag des UBA in der Bevölkerung durchgeführt wird. Durch die Wiedervereinigung wird es erstmals möglich, auch in den neuen Bundesländern die Schadstoffbelastungen der Bevölkerung zu ermitteln. Auch Kinder werden in die Untersuchungen mit einbezogen. Ergebnis: Im Osten werden höhere innere Belastungen mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffen) nachgewiesen.
In das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 wird 1990 ergänzend der §47a Lärmminderungspläne aufgenommen. Danach haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Aufgabe, Geräuschbelastungen zu erfassen und ihre Auswirkungen festzustellen. Sie sind verpflichtet, Pläne aufzustellen, wenn ein abgestimmtes Vorgehen zur Verminderung des Lärms erforderlich ist. Die Pläne sollen folgende Angaben enthalten:
die festgestellten und die zu erwartenden Lärmbelastungen
die Quellen der Lärmbelastungen
die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des weiteren Anstiegs der Belastung.
16. BImSchV verbessert Lärmschutz bei Straßen- und Schienenneubau
Mit der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VerkehrslärmschutzV) werden Geräusch-Immissionsgrenzwerte festgesetzt, die beim Neubau und bei der wesentlichen Änderung der öffentlichen Straßen und Schiene nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte sind gegenüber den bisherigen Regelungen in den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr deutlich verschärft worden. Das Umweltbundesamt war an der Vorbereitung dieser Verordnung maßgeblich beteiligt.
17. BImSchV begrenzt Dioxin- und Furan-Ausstoß von Abfallverbrennungsanlagen
Eine Verordnung räumt auf. Die 17. BImSchV begrenzt den Dioxin- und Furan-Ausstoß von Abfallverbrennungsanlagen. In der Folge werden deutsche Anlagen mit neuer Technik ausgerüstet. Eine gute Errungenschaft, denn der Ausstoß schädlicher Stoffe kann in Deutschland innerhalb von 5 Jahren um satte 99 Prozent gemindert werden. Zur weltweiten Nachahmung unbedingt empfohlen!
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird eingeführt
Einfach drauflos bauen geht nicht. Das neue Gesetz der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) schreibt vor, dass bestimmte große Bauprojekte vor dem Start auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen. Das betrifft umweltrelevante Bauvorhaben wie Kraftwerke, Abfallentsorgungsanlagen oder Bundesstraßen. Das UBA hat seit 1980 die Grundlagen für die UVP erarbeitet.
Gentechnikgesetz soll Umwelt und Gesundheit schützen
Das erste deutsche Gentechnikgesetz tritt 1990 in Kraft. Es soll unter Berücksichtigung ethischer Werte, des Lebens und der Gesundheit von Menschen die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wird durch Gesetz des Bundestages vom 18. Juli 1990 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Sie ist eine der größten Stiftungen in Europa und fördert innovative, beispielhafte Projekte zum Umweltschutz aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung/Naturschutz und Umweltkommunikation.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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