Giftige Holzschutzmittel im Garten

alte Holz-Bahnschwelle mit tiefen Rissenzum Vergrößern anklicken
Das für die Umwelt problematische Kreosot muss im Holzschutz ersetzt werden.
Quelle: Gieri / Fotolia.com

Holzschutzmittel erhöhen die Haltbarkeit von behandelten Hölzern, so dass behandelte Bahnschwellen oder Telegraphenmasten oft nach Jahrzehnten der Nutzung immer noch in einem guten Zustand sind. Aufgrund dieser hohen Lebenserwartung wurden solche Hölzer in der Vergangenheit, nachdem sie von der Erstnutzung ausgemustert worden sind, in anderen Bereichen weitergenutzt.

In privaten Gärten fanden Bahnschwellen und Telegraphenmasten z. B. Anwendung als Zaunpfähle oder als Abgrenzungen von Beeten. Die lange Lebenserwartung ist hier vorteilhaft, da die behandelten Hölzer auch im direkten Erdkontakt oft viele Jahre halten ohne ausgetauscht werden zu müssen. Allerdings wird dabei oft nicht bedacht, dass die verwendeten Holzschutzmittel sehr giftig für Mensch und Umwelt sind und behandelte Hölzer auch nach Jahrzehnten der Nutzung giftiger gefährlicher Abfall bleiben.

Zur Behandlung von Telegraphenmasten und Gleisschwellen wurden in der Vergangenheit verschiedenste Holzschutzmittel verwendet, häufig kamen Karbolineum und Kreosot zur Anwendung. Beide werden durch Destillation aus Kohlenteeren gewonnen und enthalten eine Vielzahl aromatischer Kohlenwasserstoffe, von denen einige nachweislich krebserregend sind. Zudem enthalten Karbolineum und Kreosot Substanzen, die die ⁠PBT⁠-Kriterien erfüllen. PBT bedeutet, dass die Substanzen persistent sind, also extrem langlebig in der Umwelt, bioakkumulierend, sich also in Lebewesen anreichern, und toxisch und stellen daher ein großes Risiko für die Umwelt dar. Die Schadstoffe können über Regen aus dem Holz ausgewaschen werden und das angrenzende Erdreich kontaminieren. Durch direkten Hautkontakt mit dem behandelten Holz können die Schadstoffe vom Menschen aufgenommen werden. Bei warmem ⁠Wetter⁠ hat mit Kreosot behandeltes Holz manchmal auch nach Jahrzehnten noch seinen charakteristischen aromatisch-teerigen Geruch, folglich können ggf. auch über die Atmung Spuren des Holzschutzmittels aufgenommen werden. Außerdem kann es zum Einatmen von belastetem Holzstaub kommen, wenn die behandelten Hölzer z. B. durch Bohren oder Sägen bearbeitet werden. Karbolineum ist heute als Holzschutzmittel in der EU nicht mehr zulässig. Kreosot darf in Deutschland nur noch für die industrielle Imprägnierung von Gleisschwellen verwendet werden und auch diese Verwendung wird voraussichtlich in wenigen Jahren verboten sein. Altholz, das mit diesen oder anderen Holzschutzmitteln behandelt worden ist, befindet sich aber immer noch in Nutzung bzw. Umlauf.

Was tun?

Bei einer Verwendung von Holz im Garten sollte idealerweise auf biozide Holzschutzmittel verzichtet werden, indem man z. B. natürlich dauerhafte Hölzer oder Maßnahmen des konstruktiven Holzschutzes verwendet. Beispielsweise können Holzpfähle mit Pfostenschuhen aus Metall ausgestattet werden, damit sie nicht im direkten Erdkontakt stehen. Sollte doch imprägniertes Holz genutzt werden, so ist darauf zu achten, dass das Holzschutzmittel für den Anwendungsbereich des Holzes geeignet ist und das Holzschutzmittel gemeldet oder zugelassen ist. Dies ist erkennbar an einer Registriernummer (z. B. N-12345) oder Zulassungsnummer (z. B. DE-0012345-08) auf dem Holzschutzmittel. Bei der Verwendung von bereits industriell imprägniertem Holz ist die Registriernummer des verwendeten Holzschutzmittels für die Verbraucherin oder den Verbraucher nicht ersichtlich. Auf dem Etikett des Holzes steht i. d. R. nur der verwendete Wirkstoff bzw. die verwendeten Wirkstoffe. Bei Neuware sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin Ihnen auf Nachfrage aber sagen können, für welche Nutzung (Gebrauchsklasse) die Imprägnierung durchgeführt worden ist und was bei der Verwendung des imprägnierten Holzes zu beachten ist. Falls Sie ganz genau wissen wollen, womit das Holz imprägniert worden ist, so können Sie bei dem Lieferanten des behandelten Holzes einen Antrag stellen und dieser ist verpflichtet Ihnen binnen 45 Tagen kostenlos Informationen über die biozide Behandlung des imprägnierten Holzes zur Verfügung zu stellen (Art. 58 (5) der Biozid-Verordnung (EU) 528/2012).

Imprägniertes Altholz wie Telegraphenmasten oder Gleisschwellen sollte grundsätzlich nicht im Garten verbaut werden. Sollte es in Ihrem Garten bereits eine solche Altlast geben, so sollten Sie eine Bearbeitung dieser Hölzer auf jeden Fall unterlassen. Weiterhin sollten Sie Hautkontakt mit dem behandelten Holz unbedingt vermeiden und kein Obst oder Gemüse in der Nähe des behandelten Holzes anbauen. Im Idealfall entfernen Sie das behandelte Holz und lassen es sachgerecht als gefährlichen Abfall (Altholzkategorie A IV) entsorgen.

Rechtlicher Hintergrund

Vor dem Jahr 2000 konnten konservierende Chemikalien, die Biozide genannt werden, in Deutschland relativ uneingeschränkt eingesetzt werden. Sie wurden in der Regel nicht umfassend auf ggf. negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt untersucht. Dies änderte sich erst mit der Europäischen Biozid-Richtlinie 98/8/EG und der nachfolgenden Biozid-Verordnung (EU) 528/2012. Dank dieser Regelungen werden die Wirkstoffe nun auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt überprüft. Nur wenn Wirkstoffe unbedenklich und gleichzeitig ausreichend wirksam sind, dürfen sie weiterhin in Produkten eingesetzt werden.

Die Stoffe, die vor 2000 zur Konservierung von Produkten eingesetzt wurden, wurden nicht so umfassend bewertet und so konnten auch Chemikalien eingesetzt werden, von denen erst im Nachhinein bekannt wurde, dass sie schädlich sein können. Das in Deutschland bekannteste Beispiel für schädliche Wirkungen waren die Gesundheitsschäden durch Wirkstoffe in Holzschutzmitteln, die im „Frankfurter Holzschutzmittelprozess“ aufgearbeitet wurden (Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 25. Mai 1993). Produkte, die in der Zeit vor dem Wirksamwerden der Gesetzgebung zu Bioziden hergestellt wurden, enthalten aus diesem Grund unter Umständen Chemikalien, die unerwünschte Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben.

Weitere Informationen:

Vorbereitung der Entscheidung über eine mögliche Zulassung kreosothaltiger Holzschutzmittel in Deutschland

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Altlasten  Holzschutzmittel