1978

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UBA-Präsident Lersner bringt das Umweltzeichen „Blauer Engel“ an einem Altglassammelcontainer an
Quelle: Umweltbundesamt

1978 wird das Umweltzeichen „Blauer Engel“ eingeführt. Eines seiner ersten Einsatzgebiete: FCKW-freie Spraydosen. Bereits in diesem Jahr warnt das UBA vor dem menschengemachten Klimawandel. Außerdem werden Vorschläge für die Bekämpfung von Lärm und für Grenzwerte für Blei- und Cadmiumemissionen in die Luft vorgelegt. Eine neue Richtlinie schafft eine europaweite Grundlage für weniger Baulärm.

Inhaltsverzeichnis

 

Ein Blauer Engel für die Umwelt

Am 5. Juni 1978 ist es so weit: Erstmals vergibt eine Jury den „Blauen Engel“, die erste umweltschutzbezogene Produktkennzeichnung. Nicht alle empfangen den Blauen Engel mit offenen Flügeln. Vier Jahre zuvor war der Engel schon einmal Thema gewesen, wurde jedoch von der Wirtschaft abgelehnt. Aber das ⁠UBA⁠ leistet beharrliche Überzeugungsarbeit: Später sitzt sogar ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie mit in der Jury. Was mit Produkten wie Reifen, ⁠FCKW⁠-freien Spraydosen und Mehrwegflaschen anfing, ist im Jahr 2010 schon bei rund 10.000 Produkten und Dienstleistungen in 88 Produktkategorien angelangt. Der Blaue Engel – ein echter Überflieger!

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Umweltzeichen bringt FCKW-freie Spraydosen voran

Mitte der 1970er Jahre erhärtet sich der Verdacht, dass ⁠FCKW⁠ die Ozonschicht schädigt. Dies hat zunächst keine rechtlichen Beschränkungen der Verwendung dieser Gase zur Folge. Somit wird 1978 nach Empfehlung des ⁠UBA⁠ von der Jury Umweltzeichen das Umweltzeichen für FCKW-freie Spraydosen (RAL-UZ 3) beschlossen. Damit erhalten Pumpsprays eine bis dahin nicht vorhandene Marktchance, insbesondere das Haarspray. 1989 wird mit der deutschen FCKW-Halon-Verbotsverordnung FCKW als Treibmittel für Spraydosen verboten.

Plakat des UBA zum freiwilligen Verzicht auf FCKW-haltige Sprays
Plakat des UBA zum freiwilligen Verzicht auf FCKW-haltige Sprays
Quelle: Umweltbundesamt
 

UBA warnt vor Klimawandel

1978 geht das ⁠UBA⁠ mit der Pressemitteilung „Wie verändert der Mensch das Klima“ (UBA-Kurzinformation 17/78) an die Öffentlichkeit. Ein Jahr später erscheint die Studie „Untersuchung der Beeinflussung des Klimas durch anthropogene Faktoren“, welche belegt, dass der Mensch das ⁠Klima⁠ verändert. Bereits damals wird darauf hingewiesen, dass es ab dem Jahr 2000 zu einer nachweisbaren globalen Erderwärmung kommen kann. Der vorhergesagte Temperaturanstieg tritt tatsächlich in der prognostizierten Größenordnung ein. Auch dass die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen die Hauptursache dieser ⁠Klimaänderung⁠ sind, wird bereits 1979 erkannt.

 

Projektgruppe Lärmbekämpfung erarbeitet Vorschläge für die Politik

Im Februar 1977 lädt der damals für den Umweltschutz zuständige Bundesinnenminister etwa 40 Experteninnen und Experten ein, in einer „Projektgruppe Lärmbekämpfung“ Vorschläge für eine zukunftsweisende Lärmschutzpolitik zu erarbeiten. Es werden 18 Arbeitskreise gebildet, an denen sich insgesamt etwa 250 Personen beteiligen. Lärmfachleute aus dem Umweltbundesamt unterstützen die Vorsitzenden. Im Juni 1978 werden schließlich die Arbeitsgruppenberichte, insgesamt 1.200 Seiten, der Öffentlichkeit vorgelegt.

dicker Bericht mit der Aufschrift "Projektgruppe Lärmbekämpfung des Bundesministerium des Innern 1978"
Der 1978 veröffentlichte Arbeitsgruppenbericht der Projektgruppe Lärmbekämpfung: stolze 1.200 Seiten
Quelle: Umweltbundesamt
 

Kampf dem Baulärm

Mit der „Richtlinie 79/113/EWG des Rates vom 19.12.1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Ermittlung des Geräuschemissionspegels von Baumaschinen und Baugeräten“ wird die gemeinsame Grundlage für eine Reihe späterer Regelungen geschaffen, in denen die zulässigen Geräuschemissionen von Baumaschinen festgelegt werden. Die Richtlinie behandelt neben der Ermittlung des Schallleistungspegels auch die Bescheinigung der Konformität mit der Richtlinie durch den Hersteller beziehungsweise den Importeur und die Gerätekennzeichnung. Die Deutsche Bundesregierung erlässt 1986 die „Baumaschinenlärm-Verordnung“ (15. ⁠BImSchV⁠)“.

 

Höchtstgrenzwerte für Blei und Cadmium für die TA-Luft vorgeschlagen

In den Jahren 1972 bis 1976 führt das Intistut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu, 1994 ins ⁠UBA⁠ integriert) Felduntersuchungen über mögliche gesundheitliche Risiken von Bleiemissionen durch. Diese tragen wesentlich zur Schaffung der Grenzwerte für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (⁠TA Luft⁠) bei. Den Anstoß für die Feldstudien hatte ein spektakuläres Rindersterben auf den Weiden in der Umgebung der Bleihütte Nordenham (Weser) gegeben.

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Schlagworte:
 Klimawandel  Baulärm  Lärmbekämpfung  Umweltzeichen  TA-Luft