Benzolamine

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffezum Vergrößern anklicken
REACH stands for registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals
Quelle: Umweltbundesamt

Benzenamine, N-phenyl-, reaction products with 2,4,4-trimethylpentene CAS-Nr. 68411-46-1

Dieser ⁠Stoff⁠ hat eine unbekannte chemische Zusammensetzung und gehört damit zu den UVCB (Unknown or Variable Composition or Biological compound). Exakt bedeutet dies, die Zusammensetzung ist nicht genau bekannt oder aufgrund der chemischen Reaktionsfolge variabel.

Wegen seiner vernetzenden Eigenschaften wird Benzolamine in Schmierstoffen und -fetten, Hydraulikflüssigkeiten, Schneidölen, sowie in Kleb- und Dichtungsstoffen eingesetzt. Der Stoff ist in der Umwelt nicht abbaubar (persistent), steht im Verdacht sich in Organismen anzureichern (bioakkumulierend) und schädlich auf Umweltorganismen zu wirken (toxisch).

Anhand aller vorliegenden Daten prüft das ⁠UBA⁠ in der Stoffbewertung 2016, ob sich der ⁠PBT⁠- oder vPvB-Verdacht bestätigt und der Stoff somit als besonders besorgniserregend (SVHC) nach Art. 57 der ⁠REACH⁠ Verordnung identifiziert werden muss. Sollten die vorliegenden Daten zur Klärung der Besorgnis nicht ausreichen, können weitere Daten von den registrierenden Unternehmen nachgefordert werden. Bis März 2017 muss das Ergebnis der Bewertung der ECHA vorliegen.

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