Für die Verknüpfung von Rechtsvorschriften und technischen Regeln bzw. Normen ist die Verfassungsmäßigkeit verschiedener Modelle diskutiert worden. Leitender Gesichtspunkt ist dabei, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber für die jeweiligen technischen Risiken die „wesentlichen Entscheidungen“ selbst zu treffen hat. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen gehen von der Unvermeidbarkeit der Aufgabenübertragung auf technische Regelsetzer in weiten Bereichen des Technik- und Umweltrechts aus und sollen die Vorzüge der Verweisung auf technische Normen nicht mindern. Statt dessen sollen sie Kompensationen für den Verlust an Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Legitimation, verfahrensmäßigem Schutz der Grundrechte und Publizität schaffen.
Water, Sustainability | Strategies | International matters
Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes am Beispiel der "Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser"
Series
Texte | 11/2007
Number of pages
177
Year of publication
Author(s)
Prof.Dr. Josef Falke, Davor Susnjar
Language
German
Project No. (FKZ)
363 01 103
Publisher
Umweltbundesamt
File size
654 KB
Price
0,00 €
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