Eine Besteuerung des im innergemeinschaftlichen Luftverkehr verwendeten Kerosins wäre nach Abschluss entsprechender bilateraler Abkommen grundsätzlich zulässig. Allerdings könnten auf der Basis derartiger Abkommen nur Flüge besteuert werden, die von Luftfahrtgesellschaften aus einem der beiden Vertragsstaaten durchgeführt werden. Da die entsprechenden Verkehrsrechte aber allen EU-Fluggesellschaften zustehen, wären Wettbewerbsnachteile für die Fluggesellschaften aus den vertragsschließenden Mitgliedstaaten wohl unvermeidlich. Diese Wettbewerbsverzerrungen wären allerdings aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts, das ausdrücklich entsprechende bilaterale Vereinbarungen zulässt, nicht zu bemängeln.
Economy | Consumption, Transport
Möglichkeiten der Einführung einer Kerosinsteuer auf innerdeutschen Flügen
Series
Texte | 12/2005
Number of pages
119
Year of publication
Author(s)
Prof.Dr. E. Pache
Language
German
Other languages
Project No. (FKZ)
363 01 091
Publisher
Umweltbundesamt
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