Ökologisch wirtschaftende Landwirte verzichten nach ihrem weltweiten Konsens auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Die von den Bio-Bauern in ihren eigenen Richtlinien entwickelte Vorgabe, in der ökologischen Landwirtschaft keine gentechnisch veränderten Organismen einzusetzen, findet sich als Rechtsnorm in allen entsprechenden Verbraucherschutzgesetzen, insbesondere in denen der USA, Japans und der Europäischen Union. Auch nach der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt wie ein nationales Gesetz wirkenden EU-Öko-Verordnung 2092/91/EWG dürfen Bio-Bauern in ihren Kulturen keine transgenen Organismen einsetzen.
Series
Texte | 01/2003
Number of pages
250
Year of publication
Author(s)
R. Barth, R. Brauner, A, Hermann, Dr. R. Hermanowski, K. Nowack, H. Schmidt, Dr. B. Tappeser, J. Meier
Abstract
Language
German
Project No. (FKZ)
201 94 107
Publisher
Umweltbundesamt
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2238 KB
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