UBA: Webhosting, Leistungen für Webportale und Websites
Das Umweltbundesamt schrieb im Jahr 2025 Webhosting-Leistungen sowie Erstellungs- und Systemleistungen im Bereich Webportale und Websites des Umweltbundesamtes (UBA) aus – mit ambitionierten Umweltanforderungen. Die Herausforderung: Einen komplexen IT-Rahmenvertrag zur Bedarfsbündelung so zu gestalten, dass umweltbezogene Aspekte umfassend Berücksichtigung finden.
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Ausgangspunkt war der UBA-Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Rechenzentren (Stand Oktober 2023). Dieser orientiert sich am Umweltzeichen Blauer Engel für Rechenzentren und bietet Kriterienbündel für unterschiedliche IT-Leistungstypen. Für die Ausschreibung, die Hosting und Betrieb, OSS-Erstellung, Pflege sowie Entwicklungsleistungen kombinierte, wurden die Empfehlungen für Cloud-Services und Software-as-a-Service (SaaS) herangezogen.
Als zwingendes Ausschlusskriterium definierte das UBA die Stromversorgung des Rechenzentrums ausschließlich aus 100 Prozent erneuerbaren Energien – ein Standard, den die meisten deutschen Rechenzentren bereits erfüllen.1
Bei den Bewertungskriterien setzte das UBA dagegen ambitionierte Maßstäbe: Drei Kriterien rund um Energieeffizienz, Transparenz und die vollständige Blauer-Engel-Zertifizierung machten zusammen 300 von maximal 1.000 Punkten aus – ein Drittel der Gesamtbewertung. Gleichzeitig waren 600 Punkte als Mindestschwelle nötig. Das bedeutet: Auch Bieter ohne perfekte Bilanz konnten konkurrieren, hatten aber klare Anreize, die Kriterien ernst zu nehmen.
Schon in der Teilnahmephase veröffentlichte das UBA die Umweltanforderungen mit den Vergabeunterlagen. So war ab Verfahrensbeginn bekannt, dass Einzelkriterien des Blauen Engels sowie die Blauer-Engel-Gesamtzertifizierung in die Angebotswertung einflossen. Die Zahl der Teilnahmeanträge übertraf die Erwartungen trotz ambitionierter Bewertungskriterien und entsprechender Gewichtung deutlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurde erörtert, wie sich der bislang kleine Markt Blauer-Engel-zertifizierter Rechenzentren auf deren Konkurrenzfähigkeit auswirken könnte. Das UBA argumentierte strategisch: Wer heute in nachhaltige Infrastrukturen investiert, profitiert durch Skaleneffekte bei wachsendem Auftragsvolumen – und positioniert sich langfristig gegenüber weniger ressourcen- und energieeffizienten Großanbietern.
Fazit Umweltanforderungen funktionieren auch bei komplexeren IT-Vergaben. Gut funktioniert hat: Leitfäden nutzen, Kriterien staffeln, diese früh transparent machen, die passende Vergabestrategie wählen, Dialog ermöglichen.
- Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen in der Fassung vom Oktober 2023
- Verwendung von Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Rechenzentren, Ausgabe Januar 2023 (DE UZ 228)
Unterlagen
Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
- Ausschreibungstext (Leistungsbeschreibung Kapitel Green IT)
- Bewertungsschema zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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